1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
die Vermittlung von Montageteams (nachfolgend: "Auftragnehmer")
durch die FAIRMONTA.de e.K. (nachfolgend auch: "Wir") an die "Auftraggeber"
(Küchenhersteller u.ä., nachfolgend auch: "Kunde") im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, nachfolgend für Vermittlungsverträge
zwischen der FAIRMONTA.de e.K. und den Auftraggebern
2. Allgemeine Bestimmungen
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bestimmungen. Diese Bestimmungen treten mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
ein und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren
Kunden. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich
widersprochen; dies gilt auch dann, wenn vor Ausführung der Leistung
der Kunde nicht noch einmal ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingung
hingewiesen wird.
3. Angebot
3.1 Wir vermitteln selbständige Monteure oder Firmen zur Montage
und zum Transport von Küchen oder anderen Möbeln sowie selbständige
Handwerker oder Firmen zur Erbringung jeglicher handwerklicher Tätigkeiten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragnehmer sind die Montageunternehmen.
Wir vermitteln den Montageunternehmen Aufträge und den Auftraggebern
Montageunternehmen. Wir sind auf beiden Seiten aufgrund der jeweils geschlossenen
Vermittlungsverträge tätig. Wir sind sowohl von den Auftragnehmern,
als auch von den Auftraggebern zum Abschluss von Werkverträgen bevollmächtigt
und von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit. Die Werkverträge
kommen daher direkt zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern
zustande, es wird kein Subunternehmerverhältnis mit der FAIRMONTA.de e.K. begründet.
3.2 Wir übernehmen die Abrechnung und Rechnungsstellung im Auftrag
der Auftragnehmer an die Auftraggeber. Die Inkassoberechtigung bezüglich
der Auftragnehmer wird angezeigt und versichert. Sollten sich offene Forderungen
aus Kundendiensten oder Schäden mangels Tätigwerden der Auftragnehmer
ergeben, so sind die Zahlungsbeträge nach Rücksprache mit den
Auftragnehmern durch Vorlage der Originalrechnungen bei uns vorzulegen.
Sollte ein Auftragnehmer beim Auftraggeber nicht mehr tätig sein
und die Abwicklung der Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem
Auftraggeber schon vollständig erfolgt sein, so kann sich der Auftraggeber
mit seinen Forderungen nur direkt an den ehemaligen Auftragnehmer, jedoch
nicht an uns wenden.
3.3 Sollte ein Auftraggeber eine Auslieferung in der Arbeitskleidung des
Auftraggebers wünschen, so hat er diese Arbeitskleidung kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
4. Gewährleistung
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluß
voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung
ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem
Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie bei schuldhaft herbeigeführten
Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5. Preise
Gegenüber den Auftragnehmern berechnen wir eine Vermittlungsprovision.
Gegenüber den Auftraggebern ist unsere Dienstleistung in der Regel
kostenlos. Eine Ausnahme hiervon besteht bei der Anforderung eines Auftragnehmers
innerhalb eines Zeitraums von weniger als 14 Kalendertagen bis zum Einsatzbeginn.
In diesem Fall berechnen wir dem Auftraggeber 0,5 % vom ausgelieferten
Warenwert. Infos zu Service und Preisen oder individuelle Lösungen
erhalten Sie auf Anfrage bei einem beabsichtigten Einsatz in Ihrem Haus.
Für alle Kundendienste wird nach einem gesondert vereinbarten Stundensatz
je Monteur abgerechnet.
6. Auftragnehmerbindung
Ein Festvertrag mit einem Auftragnehmer, welcher nach Vermittlung
durch uns bereits für einen Auftraggeber tätig war, kann von
dem Auftraggeber einzig und allein über uns geschlossen werden.
7. Zahlungen
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Dem Auftraggeber
werden bei Überschreiten des Zahlungszieles Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nach unserer
Wahl und nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem
Vorbehalt.
8. Gerichtstandvereinbarung und Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis ist der allgemeine Gerichtsstand der FAIRMONTA.de e.K.. Sollten einzelne Klauseln dieser Regelung unwirksam sein oder werden,
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und
dieser Bedingungen im Ganzen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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