1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
die Vermittlung von Montageteams (nachfolgend: "Auftragnehmer")
durch die FAIRMONTA.de e.K. (nachfolgend auch: "Wir") an die "Auftraggeber"
(Küchenhersteller, Möbelhäuser, u.ä.) im Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmen, nachfolgend für Vermittlungsverträge zwischen
der FAIRMONTA.de e.K. und den Auftragnehmern.
2. Allgemeine Bestimmungen
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bestimmungen. Diese Bestimmungen treten mit schriftlicher Bewerbung durch
den Auftragnehmer in Kraft und gelten für die gesamte Geschäftsverbindung
mit unseren Auftragnehmern. Anders lautenden Geschäftsbedingungen
wird ausdrücklich widersprochen; dies gilt auch dann, wenn vor Ausführung
der Leistung der Kunde nicht noch einmal ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingung
hingewiesen wird.
3. Angebot
3.1 Wir vermitteln selbständige Monteure oder Firmen zur Montage
und zum Transport von Küchen oder anderen Möbeln sowie selbständige
Handwerker oder Firmen zur Erbringung jeglicher handwerklicher Tätigkeiten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragnehmer sind die Montageunternehmen.
Wir vermitteln den Montageunternehmen Aufträge und den Auftraggebern
Montageunternehmen. Wir sind auf beiden Seiten aufgrund der jeweils geschlossenen
Vermittlungsverträge tätig. Wir sind sowohl von den Auftragnehmern,
als auch von den Auftraggebern zum Abschluss von Werkverträgen bevollmächtigt
und von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit. Die Werkverträge
kommen daher direkt zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern
zustande, es wird kein Subunternehmerverhältnis mit der FAIRMONTA.de e.K. begründet.
3.2 Wir übernehmen die Abrechnung und Rechnungsstellung im Auftrag
der Auftragnehmer an die Auftraggeber. Der Auftragnehmer erteilt der FAIRMONTA.de e.K. die Inkassobevollmächtigung. Diese ist für die Dauer des
Vermittlungsverhältnisses unwiderruflich.
3.3 Die Inkassotätigkeit beschränkt sich auf die außergerichtliche
Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Auftraggeber. Eine gerichtliche
Geltendmachung hat der Auftragnehmer auf eigenes Risiko und eigene Kosten
selbst durchzuführen.
3.4 Der Auftragnehmer hat jedoch uns bei gerichtlicher Geltendmachung
zum Zwecke der Abrechnung über erzielte Zahlungen zu informieren.
4. Schadenersatz
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluß
voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung
ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem
Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet wird, sowie bei schuldhaft herbeigeführten
Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5. Preise
Gegenüber den Auftragnehmern berechnen wir eine Vermittlungsprovision
von 10% ihres Nettotagesumsatzes zzgl. Umsatzsteuer. Im Fall der Zahlung
nach gerichtlicher Geltendmachung durch den Auftragnehmer errechnet sich
die Provision aus der erzielten Zahlung. Für alle Kundendienste wird
nach einem gesondert vereinbarten Stundensatz je Monteur abgerechnet.
6. Auftragnehmerbindung
Ein Festvertrag mit einem Auftraggeber, welcher nach Vermittlung durch
uns bereits Aufträge an den Auftragnehmer vergeben hat, kann vom
Auftragnehmer während der Dauer des Vermittlungsverhältnisses
einzig und allein über uns geschlossen werden.
7. Zahlungen
Die FAIRMONTA.de e.K. ist berechtigt, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit
die Vermittlungsprovision von den erhaltenen Zahlungen einzubehalten.
Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung hat der Auftraggeber Zahlungen
innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Die FAIRMONTA.de e.K. wird den daraus resultierenden
Provisionsbetrag in Rechnung stellen.
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Dem Auftragnehmer
werden bei Überschreitung des Zahlungsziels Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nach unserer
Wahl und nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem
Vorbehalt.
8. Gerichtstandvereinbarung und Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der FAIRMONTA.de e.K.. Sollten
einzelne Klauseln dieser Regelung unwirksam sein oder werden, berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und dieser Bedingungen
im Ganzen. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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